Die erweiterte Mütterrente dürfte bei im Januar beginnenden Neurenten bereits zu Buche schlagen. Die Bestandsrenten werden wohl erst am März erhöht, der Zuschlag soll dann nachgezahlt werden. Rentenversicherung: Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner Erwerbsminderungsrentner bekommen deutlich mehr, wenn sie ab 2019 neu diese Rente beziehen. Die Rente wird dann so berechnet, als wenn der Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätte. Zudem steigt zum 1. 7. 2019 bei Geringverdienern die Einkommensgrenze, ab der volle Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, von 850 auf 1. 300 Euro. Beitragssatz würde ohne Rentenpaket sinken Laut Deutscher Rentenversicherung wäre ohne die Reform eine Senkung des Beitragssatzes 2019 von 18, 6 Prozent um 0, 4 Punkte möglich. Das würde Arbeitgeber und Arbeitnehmer um sechs Milliarden Euro entlasten. Die Kosten für die Reform betragen 2019 4, 1 Milliarden Euro und steigen dann weiter. Grundrente und Versicherungspflicht für Selbstständige Im kommenden Jahr will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Grundrente für langjährig Versicherte auf den Weg bringen.
Die Koalition hat versprochen, das Rentenniveau nun langfristig zu stabilisieren. Jetzt kündigt der Arbeitsminister ein konkretes Gesetz dafür an. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ( SPD) will mit einem neuen Rentenpaket langfristige Weichen für die Zukunft der Rente in Deutschland stellen. Mit dem Rentenpaket II würden noch in diesem Jahr zwei zentrale rentenpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, sagte Heil der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Hierbei handelt es sich nach Heils Worten um die Versprechen zum Rentenniveau und zur Kapitalbildung bei der Rente. Rentenniveau stabilisieren: Arbeitsminister Heil kündigt neues Rentenpaket an "Erstens: Wir sorgen dafür, dass das Rentenniveau stabil bei 48 Prozent bleibt, und zwar langfristig. Und zweitens: Wir stellen die Finanzierung der Rente auf eine breite Basis mit dem Aufbau eines Kapitalstocks", sagte der SPD-Politiker. Heil verwies auf ein weiteres, bereits vor Ostern im Bundeskabinett auf den Weg gebrachtes Rentengesetz.
Heil schlug dann vor, allen Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern einen halben Rentenpunkt zu geben. Das wäre in der Summe ungefähr so viel, wie die 3, 7 Milliarden Euro für die Variante der CSU. Die Union stimmte zu, damit wird erstmals das Ziel der vollständigen Gleichstellung von Erziehungszeiten fixiert. Wie profitieren jüngere und ältere Mütter? Die Gesetzeslage vor der letzten großen Koalition war die, dass Mütter (und Väter) deren Kinder nach 1992 geboren wurden, pro Kind drei Erziehungsjahre anerkannt bekommen haben. Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden nur eines. Die CSU setzte für diese Mütter in der vergangenen Legislaturperiode einen weiteren Rentenpunkt durch. Künftig bekommen alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, pro Kind einen halben Rentenpunkt, macht also insgesamt zweieinhalb Punkte pro Kind, während jüngere Mütter drei Punkte pro Kind anerkannt bekommen. Wie hoch ist der halbe Rentenpunkt? Ein Rentenpunkt im Osten liegt seit 1. Juli 2018 bei 30, 69 Euro im Monat.
Was ist für Geringverdiener geplant? Die Einkommensgrenze, ab der volle Sozialbeiträge gezahlt werden müssen, soll von 850 auf 1300 Euro steigen. Und wer Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, soll nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung erhalten. Wie teuer könnte die Reform werden? Für die Rentenversicherung sollen die Verbesserungen bis 2025 mit knapp 32 Milliarden Euro zu Buche schlagen, am teuersten ist die verbesserte Mütterrente. Auch soll ein milliardenschwerer Fonds geschaffen werden, damit die Beitragssatzgrenze von 20 Prozent eingehalten werden kann. Wenn die Einnahmen der Rentenkasse bei schlechterer Konjunktur wieder sinken sollten, braucht es mehr Steuergeld. Was bringt die Absenkung der Arbeitslosenversicherung? Seit 2011 liegt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bei 3 Prozent vom beitragspflichtigen Brutto. Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 3156 Euro im Monat (Angaben der Rentenversicherung für 2018) würden 94, 68 Euro an Arbeitslosenversicherungsbeitrag anfallen.