Wer seine eigenen vier Wände renoviert, um sie wohnlicher zu machen und den Wert zu erhalten, benötigt dafür in aller Regel keine Genehmigung. Klassische Maßnahmen aus diesem Bereich sind: Kleinere Schönheitsreparaturen, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen Der Fassadenanstrich Reine Instandhaltungsmaßnahmen Renovierung des Innenraums wie neue Bodenbeläge, neue Tapeten, aber auch neue Leitungen oder neue Heizkörper Die Erneuerung der Heizungsanlage Das Entfernen nicht tragender Innenwände Kleinere Überdachungen oder das Anbringen einer Wärmedämmung an der Fassade sind auch in den meisten Fällen nicht genehmigungspflichtig. Hier kann es allerdings auch in einzelnen Bundesländern und Kommunen zu Abweichungen kommen. Übrigens: Auch wenn eine Maßnahme keiner Baugenehmigung Bedarf, müssen die Modernisierer dennoch alle geltenden Vorschriften einhalten: So kann es je nach baulicher Umgebung Vorgaben für die Gestaltung der Fassade oder des Daches geben. Abstände zu Nachbargrundstücken müssen entsprechend der jeweiligen Bauordnung eingehalten werden.
Haben Sie dann keine Genehmigung für den Bau, müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Wie bekommt man eine Baugenehmigung? Durch einen Bauantrag. Sie stellen den Bauantrag bei der Baubehörde. Das klingt einfach. Bis Sie die Baugenehmigung wirklich in der Tasche haben, kann jedoch viel Zeit vergehen. Drei bis vier Monate sollten Sie mindestens für die Genehmigung einplanen. Denn: Nicht nur das Bauamt braucht Zeit, um Ihren Bauantrag zu prüfen, zu bearbeiten und zu genehmigen. Bauherren müssen vor Antragstellung in Vorleistung gehen. Sprich: Unterlagen beim Katasteramt anfordern, Kostenpläne erstellen, mit Architekten und Bauplanern sprechen. Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen beisammen? Dann steht der Baugenehmigung und Ihrem Vorhaben nichts mehr im Wege. Die Genehmigung ist drei Jahre lang gültig. In dieser Zeit sollte der Bau fertiggestellt sein. Wofür ist eine Baugenehmigung nötig? Egal ob Anbau, Umbau oder Neubau: für fast alle Bauvorhaben benötigen Bauherren in Deutschland eine Baugenehmigung.
Denn: Ein genehmigungspflichtiges Bauwerk ohne Genehmigung zu errichten, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Das Gebäude gilt dann als Schwarzbau. Baubeginn ohne Baugenehmigung ist riskant Die Baumaßnahme beginnt aus Behördensicht nicht erst dann, wenn die Grundplatte gegossen ist und Stein auf Stein gelegt wird. Auch für sogenannte Vorbereitungshandlungen ist es je nach Landesbauordnung oft erforderlich, dass die Baugenehmigung vorliegt. Das Einrichten der Baustelle und das Ausheben der Baugrube etwa können bereits genehmigungspflichtig sein. Wer damit zu früh anfängt, riskiert daher ebenfalls ein Bußgeld. Zudem kann die Behörde einen Baustopp anordnen. Daher gilt: Sämtliche Arbeiten auf der Baustelle solltest du dir sicherheitshalber behördlich absegnen lassen. Hält sich das beauftragte Bauunternehmen nicht an diese Regel, kann das in einen Rechtsstreit münden. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) endete 2015 ein Streitfall zwischen einem Ehepaar und seinem Bauträger, der ohne Absprache vor Erteilung der Baugenehmigung mit ersten Arbeiten begonnen hatte.
Das Schöne an einem Anbaubalkon: Er ist relativ schnell und kostengünstig errichtet. Aber stimmt es, dass man nachträglich einen Balkon auch ohne Baugenehmigung anbringen darf? Wir klären die Frage der Genehmigung bei einem Anbaubalkon. Anbaubalkon ohne Baugenehmigung? Bloß nicht! Anbaubalkon nur mit Baugenehmigung Unbedingt das örtliche Bauamt einschalten Balkon ohne Genehmigung: Diese Strafe riskiert ihr Fazit: Lohnt es sich, einen Anbaubalkon ohne Baugenehmigung zu errichten? Immer mal wieder ist zu lesen, dass man für einen Anbaubalkon keine Baugenehmigung braucht. Sogar Fachfirmen werben teilweise damit, dass sie euch einen Balkon nachträglich anbauen, ohne dass dafür eine Genehmigung nötig wäre. Aber stimmt das auch? Im Folgenden klären wir die Frage, ob ihr für einen Anbaubalkon eine Baugenehmigung benötigt und was ihr gegebenenfalls noch dafür tun müsst, um nachträglich einen Balkon zu installieren. Anbaubalkon ohne Baugenehmigung? Bloß nicht! Um es auf den Punkt zu bringen: Wir möchten euch dringend davon abraten, einen Balkon – auch nachträglich – ohne eine Baugenehmigung zu errichten.