Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung Landkreis Uelzen - Umweltamt Postanschrift: Nothmannstraße 34 29525 Uelzen Leistungsbeschreibung Eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser ist erforderlich, wenn ein Betrieb regelmäßig in größeren Mengen Grundwasser entnimmt. Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Sie ist widerruflich und kann mit Auflagen und einer Befristung versehen sein. An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Welche Unterlagen werden benötigt? Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Welche Gebühren fallen an? Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Welche Fristen muss ich beachten? Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Bemerkungen Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Startseite > Service > Ansprechpartner vor Ort > Untere Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Landkreis Uelzen Umweltamt Nothmannstraße 34 29525 Uelzen Telefon 0581 82-236 oder -316 Landkreis Uelzen Veerßer Str.