Zu ber�cksichtigen sei dabei, dass die Vermieterin gegen�ber ihren Mietern eine F�rsorgepflicht habe und die Gefahr best�nde, dass bei Erteilung der Auskunft sich die St�rung des Hausfriedens versch�rfe. Das Gericht stellt fest, dass es dem Kl�ger zuzumuten sei abzuwarten, ob die Vermieterin die Beschwerden tats�chlich zum Anlass f�r eine sp�tere K�ndigung nimmt. Sollte es zu einer K�ndigung und einem anschlie�enden R�umungsprozess kommen, m�ssten erst dann die behaupteten Anschuldigungen konkret von der Vermieterin bewiesen werden. Im Rahmen der Abw�gung der gegenseitigen Interessen, sei der Auskunftsanspruch derzeit zu verneinen.
Wohnungswechsel wäre auch für mich die einzige sinnvolle und schnelle Alternative. # 8 Antwort vom 28. 2017 | 13:07 Sorry, nicht richtig gelesen: Ich dachte die Eltern seien die Hausbesitzer! # 9 Antwort vom 28. 2017 | 13:21 Und noch etwas, wir wohnen seit 28 Jahren in dieser Wohnung die anderen Nachbarn zwischen 8 und 31 Jahren, in ihren Wohnungen. Da sucht man nicht ebenso eine andere Wohnung. # 10 Antwort vom 28. 2017 | 13:51 Von Status: Bachelor (3433 Beiträge, 1918x hilfreich) Die Frage ist, wenn es alle stört, warum der VM hier nicht den Hauptmietern kündigt. Aber das wäre wahrscheinlich ein zu großer Aufwand für ihn, so nimmt er häufigen Mieterwechsel lieber hin Oft ist es nicht eine Frage des Aufwands und Wollens, sondern ob der Vermieter überhaupt rechtlich die Möglichkeit hat dieser Mietpartei zu kündigen. Sinnvoll wäre es dabei, wenn Vermieter und beeinträchtigte Mieter an einem Strang ziehen. D. h. die beeinträchtigen Mieter liefern dem Vermieter die Beweise dafür, dass der Vermieter dann die Erfolgsaussichten einer Kündigung gegen die störende Bewohnerin abwägen kann.
Ehekrach, Beleidigungen im Hausflur und der randalierende Exmann: Stören Mieter den Hausfrieden, kann eine Kündigung die Folge sein. Aber wann genau kann der Vermieter einen Schlussstrich setzen? Störungen des Hausfriedens können das Wohnen für die anderen Mieter zur Tortur machen. Denn: Die Wohnung soll ja auch der Erholung vom stressigen Berufsalltag dienen und nicht selbst zum Stressfaktor werden. Aber: Was kann man gegen solche Störungen tun? Mieter und Vermieter haben Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Dazu gehört auch die Kündigung. Was ist überhaupt der Hausfrieden? Manche Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag, obwohl sie nicht ausdrücklich darin erwähnt werden. Dazu gehört auch die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Mieter und Vermieter müssen sich untereinander so verhalten, dass der jeweils andere nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird. Dazu gehört es auch, andere Mieter nicht so zu belästigen oder zu schikanieren, dass diese kündigen oder die Miete mindern.
So einfach ist es jedoch in der Praxis nicht ganz. Gerichte nehmen eine Interessensabwägung vor. Der Vermieter muss die Lärmbelästigung beweisen und das Gericht davon überzeugen, dass eine Fortführung des Mietverhältnisses insbesondere für die übrigen Hausbewohner unzumutbar ist. Meist werden in einem Gerichtsverfahren verschiedene Hausbewohner als Zeugen gehört. In der Vergangenheit haben sich folgende Fallgruppen herausgestellt, die eine Störung des Hausfriedens begründen: Beleidigungen übliche Nachreden Verleumdungen Rufschädigungen des Haues und seiner Bewohner (z. B. Prostitution, Drogenhandel) Lärmbelästigungen Gewalttätigkeiten und deren Androhung gegenüber Mitmietern und Vermieter Sachbeschädigungen an der Mietsache Gerne können wir Sie in Ihrer Angelegenheit beraten und anwaltlich vertreten. Ausdrücklich möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen aus dem Internet können wir auch Nachfragen zu diesem Artikel grundsätzlich nicht kostenlos beantworten.
Diesen Brief haben auch alle anderen Nachbarn unterschreiben, auch um deutlich zu machen, das wir nicht die einzigen Nachbarn sind, die dieses Verhalten nicht tolerieren. Daraufhin gab es ein Gespräch mit dem Vermieter des Nachbarn, indem uns versichert wurde, dass er sich darum kümmern würde. Geschehen ist aber nichts. Bis auf einen kurzen Zeitraum, in dem der Nachbar nicht anwesend war, ist alles wie gehabt…bis auf ein bißchen weniger Dreck im Flur. Das letzte Gespräch mit seinem Vermieter war am 10. 03. 2017, danach haben wir Ihn nicht mehr erreicht und auch nichts von Ihm gehört. Da der Vermieter des Nachbarn nicht unser Vermieter ist, wissen wir nicht welche Handhabe wir noch haben um für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Auch die Hausverwalterin ist nach ihren Angaben machtlos. Polizei war schon 2 x da. Davon einmal um sich zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Wäre eine Anzeige beim Ordnungsamt wirkungsvoll? (Emissionsschutz? Schwarzbau? ) Könnten wir unsere Miete / Flurreinigungskosten kürzen, so dass unser Vermieter Druck macht?...
Im Strafprozess hätte das zu einem Freispruch führen müssen. Klar. Ohne das wird keine Klage erhoben. Nur es ist halt keine Beweiserleichterung. Das wäre ja noch schöner: "User cdp aus dem Juraforum ist ein Mörder. Okay, beweisen kann ich das nicht, aber das öffentliche Sicherheitsinteresse wird mit einbezogen, Mörder sind gefährlich, sperrt ihn weg! " Das ist unabhängig von einem Strafverfahren. Der "Mitmieter" kann jederzeit ordentlich kündigen. Eine fristlose Kündigung kommt nur in Betracht, wenn das Verhalten des Nachbarn dem Vermieter zuzurechnen ist (womit wir wieder im Beweisproblem sind). 20. 2018, 22:26 User Silux, was meinen sie exakt mit?