Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme. (3) Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen hat der Auftraggeber spätestens zu den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkten geltend zu machen. 6. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, soweit er sie nicht schon nach § 7 trägt.
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Kein Problem Du startest zunächst als (Junior) Projektingenieur und wir qualifizieren Dich bedarfsgerecht, um Dich für den Job fit zu machen. Dies geschieht mit einer entsprechenden Gehaltsentwicklung nach erfolgreicher Qualifizierung. Benefits: Du schaffst Großes und bekommst nicht weniger zurück: ein marktübliches Gehaltspaket mit i. d. R. unbefristeten Arbeitsverträgen und Beschäftigungssicherung sowie vielfältige Nebenleistungen und eine betriebliche Altersvorsorge. Faszinierende Projekte und Aufgaben – von spannenden regionalen Infrastrukturmaßnahmen bis hin zu den größten Baustellen Europas – fordern Dein Können und warten auf Deine Handschrift. Gezielte und individuelle Weiterentwicklungsmöglichkeiten auf Fach-, Projekt- oder Führungsebene geben Dir eine langfristige Perspektive. Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe Schwerbehinderter und Gleichgestellter sowie eine respektvolle Zusammenarbeit sind innerhalb des DB Konzerns fest verankerte Grundsätze. Deshalb werden schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung bei bevorzugt berücksichtigt.
Es kann vorkommen, dass Auftraggeber und Auftraggeberinnen Schlussrechnungen als "nicht prüfbar" zurückweisen, da sie diese nicht nachprüfen können. Obwohl dabei nicht zwischen Prüfbarkeit und inhaltlicher Richtigkeit der Rechnung unterschieden wird, muss dabei beachtet werden, dass die Rechnung nur dann als "nicht prüfbar" geltend gemacht werden kann, wenn die fehlende Prüfbarkeit auf eine nicht ersichtliche Abrechnung zurückzuführen ist. Zum Beispiel: Wenn ein Auftragnehmer oder eine Auftragnehmerin nachvollziehbar darlegt, welche Leistungen in welchem Zeitrahmen er oder sie erbracht haben will, dann genügt dies zu der so genannten "Prüfbarkeit der Rechnung". Ob die genannten Leistungen tatsächlich erbracht wurden, ist wiederum eine Frage der inhaltlichen Richtigkeit. Diese Unterscheidung spielt insofern eine Rolle, da sie sich auf die Prüfungsfrist bezieht. Denn wie bereits erwähnt, muss sich der Auftraggebende grundsätzlich innerhalb einer zeitlich festgesetzten Frist auf eine etwaige Fehlbarkeit berufen.