1. 1 Gewaltenteilung, Rechtsnormen, Altersstufen im Recht In diesem Kapitel werden die Kenntnisse des Prüflings zu den Staatsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland abgefragt. Damit zeigt der Prüfling, dass er das System der Gewaltenteilung und die Zusammenhänge von verschiedenen Rechtsnormen zur Grundlage seines Rechtsverständnisses gemacht hat. 1. In der Bundesrepublik Deutschland herrscht der Grundsatz der Gewaltenteilung. Erklären Sie diesen Grundsatz! Die gesetzgebende, die gesetzesausführende und die rechtsprechende Befugnis des Staates liegt in unterschiedlichen Händen. Diese drei so genannten "Gewalten" sind von einander getrennt und kontrollieren sich gegenseitig. Damit soll die Macht des Staates beschränkt werden und Machtmissbrauch durch den Staat verhindert werden. Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) ist das Parlament (Bundesparlament oder Länderparlamente), die gesetzesausführende Gewalt (Exekutive) bestehen aus den Ministerien sowie ihren Verwaltungsbehörden und die rechtsprechende Gewalt (Judikative) wird durch die Gerichte ausgeübt.
20. Gibt es Ausnahmen von dem Grundsatz, dass die Grundrechte nur zwischen Staat und Bürger gelten? Durch die so genannte "Drittwirkung von Grundrechten" gelten die Grundrechte im Altenheim mittelbar. Grund dafür ist, dass man von einer Abhängigkeit des Heimbewohners von der Einrichtung und den Pflegekräften ausgehen muss. Die Grundgesetze bewirken im Heimrecht, dass Heimverträge und Heimordnungen nicht gegen die Grundrechte verstoßen dürfen. Für Heime in staatlicher Trägerschaft gelten die Grundrechte unmittelbar( Träger). Auch im Arbeitsrecht gilt ein Grundrecht unmittelbar: Art. 3 GG schreibt die Gleichbehandlung vor, an die sich der Arbeitgeber beispielsweise bei der Bezahlung von weiblichen und männlichen Beschäftigten halten muss. 21. Aus unserer allgemeinen Lebenserfahrung heraus wissen wir, dass kein Grundrecht grenzenlos gewährt wird und gewährt werden kann. Das Recht kennt Grundrechtsschranken. Nenne Sie diese! Grundrechtschranken: • Auslegung des Wortlautes • Gesetzesvorbehalt • Verwirkung • Gemeinschaftsvorbehalt.
Häusliche Pflege durch den Partner und einen Pflegedienst Jürgen (75 Jahre) und Edith Müller (72 Jahre) wohnen in einem Eigenheim in Dortmund. Ihr Sohn Thomas lebt in Berlin und kann seine Familie daher nicht pflegen. Herr Müller bezieht eine Rente von 1. 710 Euro im Monat und Frau Müller erhält 250€ aus der Rentenkasse. Vor 1 Jahr wurde bei Herrn Müller eine Demenz diagnostiziert, seine Frau leidet unter Gelenkrheuma. Da sich Frau Müller die immer aufwendiger werdende Pflege ihres Mannes nicht gänzlich allein zutraut, reift in ihr immer mehr der Wunsch, sich eine Betreuungskraft ins Haus zu holen – vor allem, da Herr Müller durch die Demenz zunehmend Probleme hat, sich im Alltag zurechtzufinden und sich zu orientieren. Herr Müller lehnt dieses Vorhaben jedoch vehement ab, sodass die Pflege, die Frau Müller psychisch stark belastet, trotz allem vorerst bei ihr verbleibt. Durch die zeitintensive Pflege ihres Mannes fehlt Frau Müller auch der körperliche Ausgleich. Sie findet kaum noch Zeit, an ihren Senioren-Gymnastik-Kursen teilzunehmen, die ihr Rheuma-Leiden etwas lindern.
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Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft – auch als Hotelkosten bezeichnet – muss Familie Müller selbst tragen. Um diese möglichst zu umgehen, setzt Frau Müller für die Hotelkosten den Entlastungsbetrag von 125€ ein. Zudem erhält sie während der Kurzzeitpflege zusätzlich noch die Hälfte des zuvor gezahlten Pflegegeldes, also 47€. Nach ihrem Krankenhausaufenthalt widmet sich Frau Müller wieder mit voller Kraft der Pflege ihres Mannes. Dafür besucht sie nun auch einen Pflegekurs, der ihr kostenlos von der Pflegekasse angeboten wird. Hier eignet sie sich nicht nur Hintergrundwissen zum Thema Demenz an, sondern nimmt auch viele praktische Tipps mit nach Hause für den Alltag mit ihrem demenzkranken Mann.
17. Nennen Sie den Unterschied zwischen Menschenrechten und Bürgerrechten! Im Grundgesetz finden wir die Grundrechte, die sich in Menschenrechte und Bürgerrechte einteilen lassen. Menschenrechte sehen wir als von der Natur aus jedem Menschen gegeben an. Allen voran die Würde des Menschen (Art. 1 GG) sowie die Freiheits-, Gleichheits- und Verfahrensrechte sowie institutionelle Rechte. Bürgerrechte hingegen gelten nur für deutsche Staatsbürger, wie z. das Wahlrecht und die Berufsfreiheit. 18. Zwischen wem gelten die Grundrechte? Die Grundrechte gelten zwischen Bürger und Staat. 19. Nennen Sie die Funktion der Grundrechte! Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen willkürliches Handeln des Staates. Sie sind aber auch so genannte Teilhaberechte, die im Einzelfall einen Anspruch auf Gewährung einer staatlichen Leistung beinhalten. Neben dieser subjektiven Bedeutung stellen die Grundrechte auch objektives Recht dar, insoweit sich die staatlichen Gewalten bei ihrem Handeln an die Grundrechte halten müssen.
» Fallbeispiele für die Ausbildung - Seite 1 - Seite 1 1 2 Fallbeispiel Polytoxikomanie, Borderline Syndrom Beschreibung eines Falles auf einer Suchtstation eines Patienten mit Polytoxikomanie und akuten suizidalen Absichten Fallbeispiel - Rektumresektion mit Stomaanlage Ein Fallbeispiel nach Rektumresektion mit Anlage eines endständigen Stomas. Die Patientin hat Gewicht verloren. Zudem kam der Ekel vor Fleisch. Dies waren typische Anzeichen für ein Karzinom. Fallbeispiel - Diabetes mellitus Typ 2 Das Fallbeispiel Diabetes mellitus Typ 2 zeigt häufig auftrettende Komplikationen des Diabetes. Dieses Situationsbericht ist an einem Beispiel aus der schriftlichen Prüfung angegliedert. Fallbeispiel - Hyperemesis Im Fallbeispiel Hyperemesis wird eine Frau in der Schwangerschaft beschrieben, die zunehmende Übelkeit verspührt und gelegentlich erbricht. Fallbeispiel - Gynäkomastie Im Fallbeispiel Gynäkomastie wird ein junger Mann vorgestellt, der in einer geplanten Operation die übermäßige Brust und das umliegende Fett absaugen lassen will.